Mysteriöser Tod eines Berner Weißstorches.
© Storchenpflegestation Wesermarsch
In der unmittelbaren Nähe der Weißstorchbrutkolonie ereignete sich ein dramatischer Zwischenfall mit tödlichem Ende.

Von einem riesigen Baumhorst im Feld an der Glüsinger Hellmer, fiel ein kräftiger Jungstorch schwer verletzt vom eigenen Nest in einen Wassergraben und ertrank.

Im Graben verendeter Jungstorch unter seinem Nest. © Storchenpflegestation Wesermarsch
Im Graben verendeter Jungstorch unter seinem Nest.

Ein Landwirt fand am Morgen den direkt unter dem Nest im Wasser treibenden frischtoten Storch, er informierte die Station. Da uns das Geschehen sehr ungewöhnlich erschien, wurde der frisch tote Vogel noch an der Fundstelle einer ersten Untersuchung unterzogen.

Dabei fanden wir auf der einen Seite ein circa 6mm und auf der gegenüber liegenden Seite ein ca. 8mm großes Loch an den Seiten des Hinterkopfes. Die Haut war wie ausgestanzt, aus dem darunter liegenden tiefen 8mm Loch floss dickes, dunkelrotes Blut. Rund um das tiefere Loch zeichnete sich ein dunkler Bluterguss deutlich ab.

Die vorgefundenen Verletzungen sind nicht vergleichbar mit uns bekannten Schnabelhieben unter Störchen.

 Der Schnabel des fast ausgewachsenen Jungstorches © Storchenpflegestation Wesermarsch
Der Schnabel des fast ausgewachsenen Jungstorches
war gefüllt mit Wasserlinsen aus dem Graben, die er im Todeskampf noch angeatmet haben muss.

Doch wer oder was verletzte
den Jungstorch so schwer?

Ob der am Abend zuvor gegen 21:30 gehörte einzelne Schuss, mit dem Vorfall in Zusammenhang steht, konnte bisher nicht geklärt werden. Es rechnet sicher auch niemand damit, dass auf einen Storch im Nest geschossen sein könnte.

Weißstorchkopf linke Seite  © Storchenpflegestation Wesermarsch
Weißstorchkopf linke Seite

 

Weißstorchkopf rechte Seite © Storchenpflegestation Wesermarsch
Weißstorchkopf rechte Seite

Da der Weißstorch den höchsten Schutzstatus als streng geschützte Art geniest, und dessen Bestand immer noch vom Aussterben bedroht ist und nicht geschossen werden darf, wurde bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorsorglich Strafanzeige erstattet.

Sollte der geschützte Vogel tatsächlich erlegt worden sein, handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen das Jagdgesetz, da der Weißstorch keine jagdbare Tierart ist. Er unterliegt den Regelungen des BNatSchG und darf somit nicht bejagt werden.

Der Weißstorch (ciconia ciconia) genießt die strengen Schutzvorschriften des § 42 (1) 3. BNatSchG (PDF). Dieser untersagt alle Handlungen, die streng geschützte Tierarten an ihren "Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten" stören könnten.

Der tote Storch wurde sichergestellt und dem Amtsveterinär des Landkreises Wesermarsch übergeben, der ihn dem Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg zur weiteren genauen Untersuchen übergab.

Nach einer am 8.8.2006 erteilten, mündlichen Vorabinformation seitens des Laves ist eine Schussverletzung auszuschließen. Die Ursache der Verletzung konnte bisher noch nicht festgestellt werden. Die Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, berichtete ein Mitarbeiter des Hauses.

Wir warten jetzt auf den ausführlichen Abschlussbericht der Autopsie, der eventuell Licht ins Dunkel bringen kann.

Juli 2006

 
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