Von einem riesigen Baumhorst im Feld an der Glüsinger
Hellmer, fiel ein kräftiger Jungstorch schwer
verletzt vom eigenen Nest in einen Wassergraben
und ertrank.
Im
Graben verendeter Jungstorch unter seinem Nest.
Ein Landwirt fand am Morgen den direkt unter
dem Nest im Wasser treibenden frischtoten Storch,
er informierte die Station. Da uns das Geschehen
sehr ungewöhnlich erschien, wurde der frisch
tote Vogel noch an der Fundstelle einer ersten
Untersuchung unterzogen.
Dabei fanden wir auf der einen Seite ein circa
6mm und auf der gegenüber liegenden Seite
ein ca. 8mm großes Loch an den Seiten des
Hinterkopfes. Die Haut war wie ausgestanzt, aus
dem darunter liegenden tiefen 8mm Loch floss dickes,
dunkelrotes Blut. Rund um das tiefere Loch zeichnete
sich ein dunkler Bluterguss deutlich ab.
Die vorgefundenen Verletzungen sind nicht vergleichbar
mit uns bekannten Schnabelhieben unter Störchen.
Der
Schnabel des fast ausgewachsenen Jungstorches
war gefüllt mit Wasserlinsen aus dem Graben,
die er im Todeskampf noch angeatmet haben muss.
Doch wer oder was verletzte
den Jungstorch so schwer?
Ob der am Abend zuvor gegen 21:30 gehörte
einzelne Schuss, mit dem Vorfall in Zusammenhang
steht, konnte bisher nicht geklärt werden.
Es rechnet sicher auch niemand damit, dass auf
einen Storch im Nest geschossen sein könnte.
Weißstorchkopf
linke Seite
Weißstorchkopf
rechte Seite
Da der Weißstorch den höchsten Schutzstatus
als streng geschützte Art geniest, und dessen
Bestand immer noch vom Aussterben bedroht ist
und nicht geschossen werden darf, wurde bei der
Staatsanwaltschaft Oldenburg vorsorglich Strafanzeige
erstattet.
Sollte der geschützte Vogel tatsächlich
erlegt worden sein, handelt es sich nicht um einen
Verstoß gegen das Jagdgesetz, da der Weißstorch
keine jagdbare Tierart ist. Er unterliegt den
Regelungen des BNatSchG und darf somit nicht bejagt
werden.
Der Weißstorch (ciconia ciconia) genießt
die strengen Schutzvorschriften des §
42 (1) 3. BNatSchG (PDF). Dieser untersagt
alle Handlungen, die streng geschützte Tierarten
an ihren "Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten"
stören könnten.
Der tote Storch wurde sichergestellt und dem
Amtsveterinär des Landkreises Wesermarsch
übergeben, der ihn dem Nds. Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves)
in Oldenburg zur weiteren genauen Untersuchen
übergab.
Nach einer am 8.8.2006 erteilten, mündlichen
Vorabinformation seitens des Laves ist eine Schussverletzung
auszuschließen. Die Ursache der Verletzung
konnte bisher noch nicht festgestellt werden.
Die Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen,
berichtete ein Mitarbeiter des Hauses.
Wir warten jetzt auf den ausführlichen Abschlussbericht
der Autopsie, der eventuell Licht ins Dunkel bringen
kann.
Juli 2006
|